Was macht ein Brandschutzbeauftragter?

was macht ein Brandschutzbeauftragter

In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Besonders bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und Industriebauten trifft dies oft zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist.

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.

Allgemein muss der Brandschutzbeauftragte eine abgeschlossene Betriebsausbildung haben und es empfiehlt sich, dass er bereits Vorkenntnisse in der Brandschutzorganisation des Betriebes hat. Für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung wird empfohlen, Personen auszuwählen, die bereits Qualifikationen wie eine feuerwehrtechnische Ausbildung oder Vorkenntnisse als Fachkraft für Arbeitssicherheit erlangt haben.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann nur als Grundlage für dessen Tätigkeit angesehen werden. Eine regelmäßige Fortbildung ist zur qualifizierten Aufgabenbewältigung erforderlich. Daraus ergibt sich, dass der Brandschutzbeauftragte seine Sach- und Fachkunde im Bereich des betrieblichen Brandschutzes den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften anpassen bzw. regelmäßig auffrischen muss. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer diese Fortbildungen gewähren.

Die Richtlinie vfdb 12-09/01-2009-03 – Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sieht dafür den Besuch von themen- oder branchenbezogenen Seminaren zum anlagentechnischen, organisatorischen und baulichen Brandschutz, branchenbezogene Seminare zum Brandschutz, von Spezialisierungsseminaren (Katastrophenschutz, Räumung und Evakuierung, Luftfahrt, Bahn usw.) oder von Fachtagungen mit insgesamt mindestens 16 Lerneinheiten à 45 Minuten innerhalb von drei Jahren vor.

Das Aufgabengebiet sieht in jedem Unternehmen aufgrund der Personalanzahl und -struktur sowie auch aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenfelder völlig anders aus. Ein Brandschutzbeauftragter muss auch auf diese individuellen Dinge eingehen und dementsprechend unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

Es besteht also die Möglichkeit einen internen Brandschutzbeauftragten auszubilden. Die Kosten für einen internen Brandschutzbeauftragten scheinen auf den ersten Blick niedriger als die für einen externen Brandschutzbeauftragten. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass ein externer Brandschutzbeauftragter unter Umständen mit seiner Erfahrung zielgerichteter arbeitet. Gerade im Umgang mit Behörden ist ein externer Brandschutzbeauftragter bewährter und kann somit Kosten sogar senken. Emergenda ist die Nr. 1 unter den Brandschutz-Spezialisten im Großraum Ulm und berät seine Kunden gewissenhaft zu Kosten und Leistungen.

 

Das Aufgabengebiet: 

Ob der Brandschutzbeauftragte intern oder extern gestellt wird, das Aufgabengebiet ist identisch und umfasst folgende Punkte:

  1. Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
  11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  12. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  16. Aus- und Fortbilden von Brandschutzhelfern
  17. Prüfen der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Gase
  18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  20. Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden, ins- besondere bei feuergefährlichen Arbeiten
  22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung brandschutztechnischer Einrichtungen
  23. Unterstützen des Unternehmens bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherungen, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven Maßnahmen im Notfallmanagement für kritische Infrastrukturen (z. B. Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenpotential (Hitze, Kälte, Sturm, Hagel, Schneelast)
  26. Dokumentation der Tätigkeiten im Brandschutz

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